30. September 2020 | Virtuelle VW-Hauptversammlung
Am 30. September hat die Volkswagen-Hauptversammlung nicht als Präsenzveranstaltung, sondern
virtuell stattgefunden. Während der komplette Vorstand der Volkswagen AG sowie der
Aufsichtsratsvorsitzende, Hans Dieter Pötsch, und der stellvertretende
Aufsichtsratsvorsitzende, Jörg Hoffmann, in Berlin vor Ort waren, konnten alle
Aktionäre und Aktionärsvertreter der Hauptversammlung nur am Bildschirm verfolgen.
Auch die Aktionärsrechte – wie Frage- und Stimmrecht – konnten nur elektronisch ausgeübt werden.
Live-Wortbeiträge vor Ort waren leider nicht möglich.
Der Gemeinschaft der VW-Belegschaftsaktionäre, die auch dieses Jahr im Vorfeld der
Hauptversammlung um die Übertragung der Stimmrechte geworben hatte, hatten etliche
Belegschaftsaktionäre ihre Stimmrechte übertragen.
Die Gemeinschaft der VW-Belegschaftsaktionäre konnte alles in allem die Belegschaftsinteressen
in diesem Jahr nur durch entsprechende Fragestellungen vorbringen. Eine der Fragen, die aus
technischen Gründen durch den GVB-Schatzmeister, Peter Habermann, eingereicht wurden, hatte mit
Corona und den Auswirkungen sowie zukünftigen Risiken zu tun und lautete: „Steht Volkswagen
nach wie vor zu der vereinbarten Beschäftigungssicherung und wie sicher ist
die Beschäftigungsgarantie angesichts der bisherigen Covid19-Erfahrungen und zukünftigen
Risiken?“
Entgegen anderen Unternehmen, die aktuell zum Teil sehr drastische Personalabbaumaßnahmen
angekündigt haben, lautete die Antwort des VW-Vorstands, die Personalvorstand Gunnar Kilian
gab: „ Volkswagen steht zu der vereinbarten Beschäftigungssicherung bis 2029 und wird
erforderliche Personalanpassungen mithilfe der demographischen Mittel lösen“.
„Mit dieser Antwort unterscheidet sich Volkswagen von großen Teilen der Industrie. Das ist zu
begrüßen,“ so der GVB-Vorsitzende, Gerd Kuhlmeyer. „Die virtuelle Hauptversammlung miterleben
zu können, war schon interessant. Unsere Hoffnung ist aber, dass die nächste Hauptversammlung 2021
wieder als Präsenzveranstaltung stattfinden kann und stattfinden wird.“, so Kuhlmeyer weiter.
Februar 2020 | Volkswagen-Hauptversammlung:
Stimmrechtsübertragung
Wolfsburg. Die Einladungen zur Hauptversammlung der Volkswagen Aktiengesellschaft,
die am 30. September 2020 und - bedingt durch Corona - erstmals nicht als
Präsenzversammlung, sondern virtuell stattfindet, werden die Volkswagenaktionäre
ab dem 09. September 2020 von ihrer Depotbank erhalten. Die Gemeinschaft der
VW-Belegschaftsaktionäre e.V. (GVB) bittet alle Aktionäre, die die Hauptversammlung
nicht online verfolgen möchten, ihre Stimmrechte nicht verfallen zu lassen, sondern sie
der GVB zu übertragen.
"Die Gemeinschaft der VW-Belegschaftsaktionäre versteht sich als Sprachrohr der
Belegschaft auf den Volkswagen-Hauptversammlungen. Je mehr Stimmrechte wir
vertreten, desto größer ist unser Gewicht als ihre Vertretung", so der GVB-Vorsitzende
Gerd Kuhlmeyer.
Alle Aktionäre - wie auch Aktionärsvereinigungen - haben in diesem Jahr keine
Möglichkeit, Wortbeiträge live einzubringen. Sie haben nur die Möglichkeit, im Wege
der elektronischen Kommunikation über den Online-Aktionärsservice bis spätestens
zwei Tage vor der Hauptversammlung Fragen einzureichen, die dann im Rahmen der Hauptversammlung
beantwortet werden. Dies gilt natürlich auch für die GVB.
Neben dem Fragerecht können Aktionäre ihr Stimmrecht elektronisch ausüben sowie einen dritten
- wie die GVB - bevollmächtigen.
Grundvoraussetzung dafür ist, dass jeder Aktionär mit dem der Einladung beigefügtem Formular
über seine Depotbank eine Anmeldebestätigung beantragt.
Wie, die GVB, bitten alle Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht selbst ausüben möchten, die GVB
zu bevollmächtigen
Die Erteilung der Vollmacht kann elektronisch mit den aufgedruckten Zugangsdaten auf der
Anmeldebestätigung erteilt werden. Zudem kann die Vollmacht schriftlich auf dem hierfür
vorgesehenen Textabschnitt auf der Anmeldebestätigung erfolgen. Das ausgefüllte Formular
muss in Papierform via Telefax oder eMail bis spätestens 29. September 2020 bei der auf der
Anmeldebestätigung angegebenen Adresse eingetroffen sein. Die Vollmacht zugunsten der GVB
kann auch über GVB übermittelt werden (Gemeinschaft der Belegschaftsaktionäre e.V.;
Postfach 1552; 38436 Wolfsburg).
"Wir werden - wie in den vergangenen Jahren auch - bei den Abstimmungen die Stimmrechte im Sinne
der Verwaltung ausüben, es sei denn, wir erhalten ausdrücklich abweichende Weisungen, die wir
natürlich respektieren. Wir würden uns auch freuen, wenn wir - wie in den vergangenene Jahren
häufig gesehen - die Stimmrechte von sog. "freien" Volkswagen-Aktionären übertragen
bekommen, d.h.von Aktionären, die keine VW-Beschäftigten sind oder waren", betont Gerd Kuhlmeyer.
Weitere Informationen zur GVB sind im zu finden